Der Flächennutzungsplan (FNP) ist bei den zuständigen Gemeinden einzusehen. Darin wird die Art der Bodennutzung (zum Beispiel Wohngebiete, Mischgebiete etc.) dargestellt. Er bewirkt allein jedoch noch kein Baurecht. Erst durch einen Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, erhält man Baurecht.
Im Bebauungsplan werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes entsprechend den städtebaulichen Erfordernissen konkret festgesetzt: zum Beispiel Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Dachneigung etc.
Die Planungshoheit für die Aufstellung von Bauleitplänen liegt bei den Gemeinden. Das heißt, diese sind allein dafür zuständig. Das Landratsamt Neu-Ulm prüft im Aufstellungsverfahren, ob öffentliche Belange des Wasserrechts, Naturschutzes oder des Immissionsschutzes etc. berührt werden.
Im Geodatenportal der Stadt Neu-Ulm und des Landkreises Neu-Ulm können derzeit bereits über 1.000 Bebauungspläne eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Bebauungspläne im Geoportal hinterlegt wurden. Für die rechtliche Beurteilung von Baugesuchen gilt ausschließlich die Planfassung, die bei der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden kann.