Bodenrichtwertauskünfte
Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stand 31.12.2020) können im Geodatenportal der Stadt Neu-Ulm und des Landkreises Neu-Ulm kostenfrei eingesehen werden. Telefonische Richtwertauskünfte sind leider nicht möglich. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte (zum Beispiel zu anderen Stichtagen) erteilt die Geschäftsstelle auf Antrag. Hierfür wird eine Gebühr (ab 25,00 Euro) erhoben.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeglichene Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone). Die Bodenrichtwerte werden auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt die Kaufpreissammlung und wertet sie im Rahmen der Fortschreibung der Bodenrichtwerte aus. Auskünfte werden nur an Sachverständige bei Nachweis eines berechtigtem Interesses erteilt.
Verkehrswertgutachten
Auf Antrag werden Gutachten über den Verkehrswert erstellt. Aufgrund einer deutlich erhöhten Nachfrage nach Begutachtungen besteht aktuell eine Wartezeit von mehreren Monaten. Bitte wenden Sie sich vor einer Beauftragung für weitere Informationen an Roland März.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften wie der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ermittelt.
Einen Bewertungsantrag finden Sie hier