Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Neu-Ulm ist ein selbständiges, unabhängiges Sachverständigengremium mit der Aufgabe, Bodenrichtwerte zu ermitteln, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen und Verkehrswertgutachten festzustellen.
Bodenrichtwertauskünfte
Die aktuellen Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022) können im Geodatenportal der Stadt Neu-Ulm und des Landkreises Neu-Ulm kostenfrei eingesehen werden. Telefonische Richtwertauskünfte sind leider nicht möglich. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte (zum Beispiel zu anderen Stichtagen) erteilt die Geschäftsstelle auf Antrag.
Für Ihren Antrag sind folgende Angaben erforderlich:
- Lage des Objektes (Anschrift und Flurstück)
- Stichtag des Bodenrichtwertes R
- Rechnungsadresse
Ihren Antrag können Sie formlos schriftlich richten an den Gutachterausschuss im Landratsamt Neu-Ulm, per Fax unter der Nummer 0731 704031998 oder per E-Mail an gutachterausschuss(at)lra.neu-ulm.de oder oder mitels Formular über das Online-Verfahren (siehe Abschnitt Online-Verfahren).
Es wird eine Gebühr (ab 25,00 Euro) erhoben.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeglichene Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone). Die Bodenrichtwerte werden auf den Quadratmeter Grundtücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt die Kaufpreissammlung und wertet sie im Rahmen der Fortschreibung der Bodenrichtwerte aus. Auskünfte werden nur an Sachverständige bei Nachweis eines berechtigtem Interesses erteilt.
Verkehrswertgutachten
Auf Antrag werden Gutachten über den Verkehrswert erstellt. Aufgrund einer deutlich erhöhten Nachfrage nach Begutachtungen besteht aktuell eine Wartezeit von mehreren Monaten. Bitte wenden Sie sich vor einer Beauftragung für weitere Informationen an Roland März.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften wie der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ermittelt.
Einen Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens finden Sie (unten) beim Online-Verfahren oder bei den Formularen.