Dienstleistung

Deponien

Seit dem Jahr 2009 sind Europäische Richtlinien und nationale Regelwerke und Verordnungen bezüglich der Planung, Errichtung, des Betriebs und Abschlusses von Deponien in der Deponieverordnung zusammengeführt. Ergänzt wird die national geltende Deponieverordnung für den Freistaat Bayern durch das Bayrische Abfallwirtschaftsgesetz.

Die Deponieverordnung regelt Anforderungen an Errichtung bis hin zur Stilllegung und Nachsorge der Deponien. Zudem sind die Qualität der einzubauenden Materialien zu prüfen, finanzielle Vorgaben einzuhalten und Schadstoffgrenzwerte bei den anfallenden Deponiegasen und Sickerwässer einzuhalten.
Im Landkreis Neu-Ulm sind aktuell alle Deponien in der Nachsorgephase oder bereits aus der Nachsorge entlassen. Das bedeutet, dass keine weitere Verfüllung der Deponien mit Abfällen erfolgt.

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