Tauchen mit Atemgerät
Das Tauchen mit Atemgerät ist in folgenden Baggerseen des Landkreises Neu-Ulm als Gemeingebrauch zulässig:
Autobahnsee Elchingen östlich der BAB A 7 bei Unterelchingen
Badesee im Naherholungsgebiet Ludwigsfeld der Stadt Neu-Ulm
Badesee im Naherholungsgebiet Pfuhl der Stadt Neu-Ulm
Das Sporttauchen ist zu folgenden Jahres- und Tageszeiten erlaubt:
in der Zeit vom 01.04. bis 31.05. und vom 16.09. bis 31.10. des Jahres jeweils von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
in der Zeit vom 01.06. bis 15.09. des Jahres jeweils von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 18.00 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
Die Verordnung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 06.08.2001 enthält aus Gründen der Sicherheit und des Naturschutzes weitere Bedingungen und Auflagen, die von den Tauchern zu beachten sind.