Dienstleistung

Regenwassernutzung

Die Verwendung von Regenwasser in Haushalten trägt zu einer Verringerung des Trinkwasserverbrauchs bei und kann deshalb grundsätzlich begrüßt werden. Die häufigste Art, Regenwasser zu nutzen, dürfte das Gartengießen sein. Daneben kann es auch bei der Toilettenspülung oder z. B. zur Reinigung von Räumen eingesetzt werden. Wäschewaschen mit Regenwasser in Privathaushalten bleibt wegen der möglichen stofflichen und bakteriellen Belastung der eigenen Entscheidung und Verantwortung des Verbrauchers überlassen.

Für die Errichtung und den Betrieb einer Regenwasseranlage ist in der Regel weder eine baurechtliche noch eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Allerdings müssen Bau, Veränderungen und Stilllegungen von Regenwassernutzungsanlagen nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung dem öffentlichen Gesundheitsdienst im Landratsamt angezeigt werden und die Stadt- bzw. Gemeinde der Nutzung des Regenwassers im Rahmen ihrer Wasserabgabesatzung allgemein oder im Einzelfall zustimmen. Setzen Sie sich deshalb unbedingt rechtzeitig mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung. Diese wird Ihnen auch mitteilen, mit welchen Abwassergebühren für das in die Kanalisation eingeleitete Regenwasser zu rechnen ist und welche Messeinrichtungen zur Ermittlung der eingeleiteten Wassermenge ggf. notwendig sind.

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