Wärmepumpe
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Gebäude mit einer Wärmepumpe zu heizen und evtl. auch zu kühlen:
Luftwärmepumpe:
Eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Die Genehmigungsfreiheit entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen, wie z.B. Lärmschutz
Erdwärmepumpe mit Flächen- oder Korbkollektor:
Liegt der Erdwärmekorb nicht im Grundwasser oder im Grundwasserschwankungsbereich ist nur eine Anzeige erforderlich.
Liegt der Erdwärmekorb im Grundwasser oder im Grundwasserschwankungsbereich ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel erteilt werden kann.
Erdwärmepumpe mit Erdwärmesonde:
Steht kein oder nicht genügend Grundwasser zur Verfügung können auch Erdwärmesonden errichtet werden. Die maximal zulässige Bohrtiefe hängt von den geologischen Gegebenheiten ab. Sobald ein zweites Grundwasserstockwerk erreicht wird, muss die Bohrung beendet werden. Um die erforderliche Wärme zu gewinnen können mehrere benachbarte Bohrungen notwendig sein. Für die Errichtung von Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Grundwasserwärmepumpe:
Voraussetzung ist, dass genügend Grundwasser in geeigneter Qualität zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere im Iller- und Donautal der Fall. Für die Entnahme von Grundwasser zur thermischen Nutzung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die in der Regel erteilt werden kann.
Bei Fragen zu den genannten Möglichkeiten und zum Ablauf des Erlaubnis-Verfahrens wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.