Dienstleistung

Stand Up Paddling

Stand Up Paddling ist auf allen Baggerseen und Flüssen im Rahmen des Gemeingebauchs grundsätzlich zulässig. Auf die Tier- und Pflanzenwelt ist dabei Rücksicht zu nehmen. Auf ausgewiesenen Naherholungsseen ist es in der Badesaison in der Regel verboten (siehe Verordnung des Landratsamtes  vom 20.08.1996 bzw. die Verordnungen der jeweiligen Kommunen).

Zulässig ist das Stand Up Paddling z.B. auf dem Riedelsee-Unterelchingen, Schwenksee-Thalfingen, Buschelbergsee-Nersingen, Brandstättersee-Burlafingen/Steinheim, südlicher Waldsee-Senden

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