Dienstleistung

Einbürgerung: Ermessenseinbürgerung § 8 StAG (Antragstellung auch für Kinder unter 16 Jahren ohne Eltern) und § 9 StAG (Antragstellung für Personen mit deutschem Ehepartner)

Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

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