Dienstleistung

Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Aktuelle Hinweise

Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine offiziell in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Dadurch haben Inhaberinnen und Inhaber gültiger ukrainischer Führerscheine grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrerlaubnis für die dort erfassten Führerscheinklassen ohne erneute theoretische und praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund der ebenfalls beschlossenen Verlängerung des Schutzstatus die Führerscheine der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland und allen Mitgliedstaaten der EU bis zum 04. März 2028 anerkannt bleiben. Aus diesem Grund besteht aktuell in der Regel keine Notwendigkeit für eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Wenn Sie Ihren Fürherschein dennoch umschreiben lassen möchten, benötigen Sie bestimmte Unterlagen, die Sie weiter unten finden.

Bitte beachten Sie auch die weiteren allgemeinen Hinweise zur Führerscheinstelle:

Aktuelle Hinweise zur Führerscheinstelle

Spontanbesuche (ohne Termin) sind in der Führerscheinstelle zu folgenden Zeiten möglich: Montag, Dienstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Am Mittwoch bleibt die Führerscheinstelle geschlossen, um dadurch die Kapazitäten auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren und die Rückstände so schnell wie möglich aufzuarbeiten.

Eine vorherige Online-Terminreservierung ist weiterhin möglich und wird empfohlen.

Online-Terminreservierung

Kurzbeschreibung der Dienstleistung

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Neu-Ulm

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