Dienstleistung

Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid ab sofort direkt beim Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden müssen. Das gilt nicht für Bauvorhaben, die auf dem Gebiet der Stadt Neu-Ulm verwirklicht werden sollen und solche, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 Bayer. Bauordnung) behandelt werden sollen – hier sind die Antragsunterlagen direkt bei der jeweiligen Gemeinde einzureichen.

Informationen zu den weiteren Änderungen der Bayerischen Bauordnung erhalten Sie unter Bayerische Bauordnung und Vollzugshinweise - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

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