Einbürgerung, Anfragen unter
Telefon:
0731 7040 - 51112 oder - 51113
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr
Termine sind nur nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung möglich
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Fax:
0731 7040 - 51999
- Erscheinen Sie pünktlich 5 Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin am Haupteingang des Landratsamtes Neu-Ulm und folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeiter am Eingang.
- Falls Sie zu spät kommen, verfällt der Termin.
- Es kann nur das Thema besprochen werden, für das der Termin verabredet wurde. Für andere Themen brauchen Sie einen neuen Termin.
- Sagen Sie Ihren Termin telefonisch ab, wenn Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
- Der Zutritt zum Landratsamt ist nur mit einer FFP2-Maske gestattet. Bitte erscheinen Sie zum Termin mit einer entsprechende Maske.
Montag:
07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
07:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen
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Montag bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr
Termine sind nur nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung möglich
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit