Einbürgerung, Anfragen unter
Telefon:
0731 7040 - 51113 -51125, -51126
Termine sind nur nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung möglich
Termine sind nur nach einer vorherigen telefonischen Terminvereinbarung möglich
Fax:
0731 7040 - 51999
- Erscheinen Sie pünktlich 5 Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin am Haupteingang des Landratsamtes Neu-Ulm und folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeiter am Eingang.
- Falls Sie zu spät kommen, verfällt der Termin.
- Es kann nur das Thema besprochen werden, für das der Termin verabredet wurde. Für andere Themen brauchen Sie einen neuen Termin.
- Sagen Sie Ihren Termin telefonisch ab, wenn Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
Montag:
07:30 - 12:30 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch:
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
07:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:30 Uhr
Zurzeit geöffnet
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
- Einbürgerung: Anspruchseinbürgerung § 10 StAG; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung: Ermessenseinbürgerung § 8 StAG (Antragstellung auch für Kinder unter 16 Jahren ohne Eltern) und § 9 StAG (Antragstellung für Personen mit deutschem Ehepartner)
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit