Informationen zur Bundestagswahl 2025

Update zu den möglichen vorgezogenen Neuwahlen


 Durch den Bruch der Ampelkoalition wird es wohl zu vorgezogenen Neuwahlen kommen. Die Parteien haben sich mit dem Bundespräsidenten auf einen möglichen Wahltermin am 23.02.2025 geeinigt. Dieser Termin wird erst durch die Festsetzung durch den Bundespräsidenten verbindlich. Die Festsetzung kann aber erst nach der gescheiterten Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler, die er wohl am 11.12.2024 im Bundestag stellen will, und der Auflösung des Bundestages durch den Bundepräsidenten erfolgen.
 
Sollte der Wahltermin 23.02.2025 bestätigt werden, müssen die Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl voraussichtlich bis zum 20.01.2025 eingereicht werden. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Zulassung der Wahlvorschläge würde dann am 24.01.2025 stattfinden. Der genaue Zeitplan wird aber vom Bundesinnenministerium erst nach der Festsetzung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten erlassen. Bis dahin sind die vorgenannten Termine unverbindlich. Es ist aber schon jetzt abzusehen, dass bei vorgezogenen Neuwahlen, der Zeitraum für die Briefwahl sehr kurz sein wird, voraussichtlich nicht viel mehr als zwei Wochen. Wir bitten die Bürgerinnen und die Bürger, sich schon heute auf diese kurze Frist einzustellen und Briefwahlunterlagen ggf. persönlich im Rathaus ihrer Gemeinde abzugeben.
 
Unabhängig vom Wahltermin können Kreiswahlvorschläge auch schon jetzt beim Büro des Kreiswahlleiters im Landratsamt eingereicht werden.



Bundestagswahl am 28. September 2025


Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
 
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
 
Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 27. August 2025 und Sonntag, dem 26. Oktober 2025 liegen. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.
 
Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271)).
 
Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für diese Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 27. März 2024. Die Wahlen für die Bewerberinnen und Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, somit seit dem 27. Juni 2024 (§ 21 Absatz 3 Satz 4 Bundeswahlgesetz).
 
Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Der Wahlkreis 254 Neu-Ulm bei der Bundestagswahl 2025 umfasst das Gebiet der Landkreise Neu-Ulm und Günzburg.

Im Gegensatz zu den bisherigen Bundestagswahlen gehören die 19 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Babenhausen, Boss, Pfaffenhausen und Erkheim aus dem Unterallgäu nicht mehr zum Wahlkreis Neu-Ulm. Diese wurden bei der Neueinteilung der Wahlkreise im Frühjahr 2024 dem neuen Wahlkreis „Memmingen/Unterallgäu“ zugeteilt. Im Rahmen der Neueinteilung erhielt der Wahlkreis Neu-Ulm auch die Nummer 254 statt 255 wie bisher.
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