Der Landkreis Neu-Ulm hat sich zum Ziel gesetzt, ein Vorbild im Klimaschutz zu sein. Als Handlungsgrundlage wurde bereits 2012 das integrierte Klimaschutzkonzept erstellt. Als eine der Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes sollte ein Mobilitätskonzept entwickelt werden.
2016 wurde das Klimaschutzteilkonzept Mobilität unter aktivem Mitwirken der Bürgerschaft sowie Expertinnen und Experten des Landkreises fertiggestellt und dient seither als Grundlage für die Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen im Landkreis. Neben einer ausführlichen Grundlagenerfassung und Beschreibung der Ausgangssituation umfasst das Mobilitätskonzept auch einen Aktionsplan mit insgesamt 30 Maßnahmen. Die Umsetzung dieser verschiedenen Maßnahmen soll durch die Stärkung des Umweltverbundes und auch des intermodalen Zusammenspiel von Mobilitätsformen (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, Sharing)) zu einer Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und einer Bewusstseins- und Verhaltensänderung führen.
Das Klimaschutzteilkonzept Mobilität wurde durch Mittel des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiativen der Bundesregierung (NKI) unter dem Förderkennzeichen 03KS5962 gefördert. Zum 1. Januar 2022 hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde.
Förderkennzeichen: 03KS5962
Projekttitel: „Klimaschutzteilkonzept Mobilität für den Landkreis Neu-Ulm“
Bewilligungszeitraum: 01.11.2014 - 30.04.2016
Um die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept Mobilität nachhaltig zu sichern wurde 2019 eine neue, wiederum durch die NKI geförderte Stelle, „Klimaschutz-Mobilitätsmanager(in) und Radverkehrsbeauftragte(r)“ geschaffen. Die Finanzierung wurde Ende 2021 im Rahmen des Anschlussvorhabens um ein weiteres Jahr verlängert.
Förderkennzeichen: ab 01.01.2022 67K09814-1
Projekttitel: „KSI: Anschlussvorhaben Klimaschutzteilkonzept Mobilität für den Landkreis Neu-Ulm“
Bewilligungszeitraum: 14.12.2021 – 13.12.2022
Der Landkreis Neu-Ulm dankt für die Zuwendungen.
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