Behindertenbeauftragter

Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung ist auch auf Landkreisebene eine Aufgabe von hoher Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.

Der Aufgabenbereich des kommunalen Behindertenbeauftragten erstreckt sich auf den öffentlich-rechtlichen Bereich des Landkreises Neu-Ulm und seiner öffentlichen Einrichtungen. Rechtsbeziehungen privater Natur fallen dagegen unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Zusätzliche Anregungen für die Tätigkeit des Behindertenbeauftragten und weiterer Einrichtungen ergeben sich aus dem erstmals erstellten „Aktionsplan Inklusion Landkreis Neu-Ulm 2022“.

Aufgaben & Ziele

Der kommunale Behindertenbeauftragte berät den Landkreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), insbesondere in Bezug auf die Gleichstellung und die Barrierefreiheit. Dazu gehört ggf. die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu öffentlichen (Straßen-) Bauvorhaben des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden für den Zuwendungsgeber (Regierung von Schwaben).
  • Schutz des Lebens und der Würde von Menschen mit Behinderung
  • Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern
  • Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben
  • Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen
  • Die besonderen Belange von Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen, bestehende Benachteiligung zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern
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