Die Albert und Reinhold Bohl Stiftung wurde im Jahr 1958 gegründet und verfolgt den Zweck, begabten und bedürftigen SchülerInnen an weiterführenden Schulen sowie Studierenden an Hochschulen, die im ehemaligen Landkreis Illertissen ihren Wohnsitz haben, Zuwendungen zu gewähren.
Der Landkreis Neu-Ulm verwaltet und vertritt die Stiftung und schüttet in dieser Funktion jährlich ein Mal entsprechende Mittel aus.
Fördervoraussetzungen & Antragstellung
- begabte und bedürftige SchülerInnen an weiterführenden Schulen (einschließlich Hauptschulen mit M-Zug), die im ehemaligen Landkreis Illertissen ihren Wohnsitz haben
- begabte und bedürftige Studierende an Hochschulen, die im ehemaligen Landkreis Illertissen ihren Wohnsitz haben
Das Vorschlagsrecht steht den im Bereich des ehemaligen Landkreises Illertissen gelegenen weiterführenden Schulen (inkl. Hauptschulen mit M-Zug für die SchülerInnen des M-Zugs) und den Gemeinden des ehemaligen Landkreises Illertissen, die nun zum Landkreis Neu-Ulm gehören, zu.
Maßgebliches Kriterium ist die Bedürftigkeit.
Diese beurteilt sich beispielweise nach folgenden Kriterien:
Erst in zweiter Linie spielt der Notendurchschnitt eine Rolle.
Diese beurteilt sich beispielweise nach folgenden Kriterien:
- Wirtschaftliche Verhältnisse (z.B. Einkommen/Vermögen der Eltern,…)
- Anzahl der Kinder, die noch zur Schule gehen, studieren oder sich in einer Berufsausbildung befinden
- Sonstige zu unterstützende Personen
Erst in zweiter Linie spielt der Notendurchschnitt eine Rolle.
Förderanträge richten Sie bitte direkt an:
Landratsamt Neu-Ulm
Finanzmanagement
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Landratsamt Neu-Ulm
Finanzmanagement
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm