Die Schuleingangsuntersuchungen starten in diesem Jahr im Mai 2026. Ab Mai werden die Kinder untersucht, die zum Schuljahr 2027/28 eingeschult werden sollen.
Seit dem Einschulungsjahrgang 2025/26 werden die Schuleingangsuntersuchungen im Gesundheitsamt früher durchgeführt. Langfristig sollen diese Untersuchungen bereits zwei Jahre vor der Einschulung stattfinden. Der Zeitpunkt der Untersuchung wird über mehrere Jahre immer weiter nach vorne verlegt. So besteht die Möglichkeit, Entwicklungsverzögerungen frühzeitig festzustellen. Sollte dies der Fall sein, bleibt ausreichend Zeit, die Kinder bis zur Einschulung gezielt zu fördern.
Sobald alle Kinder, die für das Schuljahr 2027/28 schulpflichtig sind, untersucht wurden, wird mit den Kindern des Jahrgangs 2028/29 begonnen, die zu diesem Zeitpunkt noch zwei Jahre Zeit bis zur Einschulung haben.
Alle Eltern der Vorschulkinder bekommen zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Untersuchungszeitraum, gestaffelt nach dem Geburtsmonat des Kindes, Post vom Landratsamt. Den Eltern wird ein ausführliches Einladungsschreiben mit einer individuellen Kennnummer zugeschickt. Mit dieser Kennnummer kann dann online ein Termin für die Kinder gebucht werden.
Die Schuleingangsuntersuchungen werden von den Fachkräften der Sozialmedizin in den Räumen des Landratsamtes in Neu-Ulm und Illertissen durchgeführt. Termine sind vormittags und auch nachmittags in Neu-Ulm und Illertissen möglich.
Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zu den Schuleingangsuntersuchungen im Landkreis Neu-Ulm.
FAQs zu den Schuleingangsuntersuchungen
- in den Räumen des Gesundheitsamtes in der Kantstraße 8 in Neu-Ulm. Es handelt sich um das Gebäude gegenüber vom Landratsamt, Eingang Nord, 1. Stock, Anmeldung in Zimmer 123.
- im Gesundheitszentrum Illertissen, Krankenhausstraße 7, 89257 Illertissen. Die Räume für die Schuleingangsuntersuchungen erreichen Sie barrierefrei über den Zugang zum MVZ Chirurgie. Dort der Beschilderung folgen. Bitte die Parkplätze beim Landratsamt-Parkplatz nutzen (von dort Fußweg ca. 200 m).
Erfassung von:
- Gewicht und Größe Ihres Kindes
- Impfstatus und Teilnahme an den U-Untersuchungen aus dem "Gelben Heft"
- Altersgerechte und spielerische Tests zur Überprüfung von Seh- und Hörvermögen
- Sprach- und Sprechfähigkeit (was Ihr Kind versteht und wie es selbst spricht)
- Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten (wie z. B. das Verständnis von "viel" und "wenig" oder "groß" und "klein")
Wenn beim Screening durch die Fachkraft der Sozialmedizin Hinweise auf gesundheitliche Probleme oder Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung festgestellt werden, findet ebenfalls eine weitere Beratung oder Untersuchung durch die Schulärztinnen statt.
Wird die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ganz oder auch nur teilweise verweigert, erfolgt gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.
Jedes Kind wird jedoch nur einmal untersucht. Die Unterlagen sind im nächsten oder übernächsten Jahr noch gültig.
Die Nachweise senden Sie bitte an Öffentlicher Gesundheitsdienst Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm.
Im Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer Abholung im Gesundheitsamt in Neu-Ulm (Kosten 10 €) oder einer postalischen Zustellung (Kosten 10,95 €) zu wählen. In Illertissen besteht keine Abholmöglichkeit.