Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2027/2028

Die Schuleingangsuntersuchungen starten in diesem Jahr im Mai 2026. Ab Mai werden die Kinder untersucht, die zum Schuljahr 2027/28 eingeschult werden sollen.

Seit dem Einschulungsjahrgang 2025/26 werden die Schuleingangsuntersuchungen im Gesundheitsamt früher durchgeführt. Langfristig sollen diese Untersuchungen bereits zwei Jahre vor der Einschulung stattfinden. Der Zeitpunkt der Untersuchung wird über mehrere Jahre immer weiter nach vorne verlegt. So besteht die Möglichkeit, Entwicklungsverzögerungen frühzeitig festzustellen. Sollte dies der Fall sein, bleibt ausreichend Zeit, die Kinder bis zur Einschulung gezielt zu fördern.

Sobald alle Kinder, die für das Schuljahr 2027/28 schulpflichtig sind, untersucht wurden, wird mit den Kindern des Jahrgangs 2028/29 begonnen, die zu diesem Zeitpunkt noch zwei Jahre Zeit bis zur Einschulung haben.

Alle Eltern der Vorschulkinder bekommen zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Untersuchungszeitraum, gestaffelt nach dem Geburtsmonat des Kindes, Post vom Landratsamt. Den Eltern wird ein ausführliches Einladungsschreiben mit einer individuellen Kennnummer zugeschickt. Mit dieser Kennnummer kann dann online ein Termin für die Kinder gebucht werden.

Die Schuleingangsuntersuchungen werden von den Fachkräften der Sozialmedizin in den Räumen des Landratsamtes in Neu-Ulm und Illertissen durchgeführt. Termine sind vormittags und auch nachmittags in Neu-Ulm und Illertissen möglich.

Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zu den Schuleingangsuntersuchungen im Landkreis Neu-Ulm.

FAQs zu den Schuleingangsuntersuchungen

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung für die schulpflichtigen Kinder beginnt im Mai 2026. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geboren wurden, sind schulpflichtig und werden zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Sobald diese Kinder untersucht wurden, folgen die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 geboren wurden. So wird der Untersuchungszeitpunkt schrittweise nach vorne verlegt.
Bisher wurden bei der Schuleingangsuntersuchung Kinder untersucht, die zum jeweils nächsten Schuljahr eingeschult werden sollten. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass eine frühere Untersuchung für die Kinder Vorteile hat. Die Kinder werden bei der reformierten Schuleingangsuntersuchung früher untersucht, langfristig dann im vorletzten Kindergartenjahr. Damit bleibt mehr Zeit für Förderung oder Therapie, falls in der Untersuchung eine verzögerte Entwicklung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entdeckt werden sollten. Diese können oft mit wenig Aufwand bis zum Schulbeginn behandelt werden. Der frühere Untersuchungszeitpunkt bedeutet aber nicht eine frühere Einschulung der Kinder.
Die Einladungsschreiben zur Schuleingangsuntersuchung werden ab Anfang Mai 2026 versendet. Die Kinder werden nach Geburtsmonaten eingeladen. Begonnen wird mit den Kindern, die ab dem 1. Oktober 2020 geboren sind.
Die Eltern bekommen, gestaffelt nach dem Geburtsmonat des Kindes, Post vom Landratsamt. Zwei bis vier Wochen vor dem geplanten Untersuchungszeitraum wird den Eltern ein Einladungsschreiben mit einer individuellen Kennnummer zugeschickt. Durch Eingabe dieser Kennnummer kann online ein Termin für das Kind ausgewählt und gebucht werden.
Für die Untersuchung ist eine sorgeberechtigte Begleitperson erforderlich. Die Begleitung durch eine bevollmächtigte Person sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Für diesen Fall wird eine formlose Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises der Sorgeberechtigten benötigt. Bevollmächtigte müssen sich ausweisen können.
Der Ort für die  Schuleingangsuntersuchungen kann bei der Terminbuchung individuell gewählt werden:
  •  in den Räumen des Gesundheitsamtes in der Kantstraße 8 in Neu-Ulm. Es handelt sich um das Gebäude gegenüber vom Landratsamt, Eingang Nord, 1. Stock, Anmeldung in Zimmer 123.
  • im Gesundheitszentrum Illertissen, Krankenhausstraße 7, 89257 Illertissen. Die Räume für die Schuleingangsuntersuchungen erreichen Sie barrierefrei über den Zugang zum MVZ Chirurgie. Dort der Beschilderung folgen. Bitte die Parkplätze beim Landratsamt-Parkplatz nutzen (von dort Fußweg ca. 200 m).
Wegbeschreibung zu den Schuleingangsuntersuchungen in Illertissen
Beschreibung des Weges vom Parkplatz zum Eingang MVZ, wo die Schuleingangsuntersuchungen stattfanden.
Screening aller Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin:
Erfassung von:
  • Gewicht und Größe Ihres Kindes
  • Impfstatus und Teilnahme an den U-Untersuchungen aus dem "Gelben Heft"
  • Altersgerechte und spielerische Tests zur Überprüfung von Seh- und Hörvermögen
  • Sprach- und Sprechfähigkeit (was Ihr Kind versteht und wie es selbst spricht)
  • Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten (wie z. B. das Verständnis von "viel" und "wenig" oder "groß" und "klein")
Zusammen mit den Einladungsschreiben erhalten Sie je einen Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes mit der Bitte, diese zum Termin ausgefüllt der Fachkraft der Sozialmedizin zurückzugeben.
Immer dann, wenn kein Nachweis über die letzte altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung (U8 oder U9) oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Kindes vorliegt.
Wenn beim Screening durch die Fachkraft der Sozialmedizin Hinweise auf gesundheitliche Probleme oder Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung festgestellt werden, findet ebenfalls eine weitere Beratung oder Untersuchung durch die Schulärztinnen statt.
Bei der schulärztlichen Untersuchung werden Auffälligkeiten im Screening besprochen und der Entwicklungsstand festgestellt. Bei Befunden, die eine weitere Abklärung notwendig erscheinen lassen, empfehlen die Ärztinnen im Beratungsgespräch mit den Eltern die Vorstellung bei Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin und ggf. weiteren Fachärzten.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

Wird die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ganz oder auch nur teilweise verweigert, erfolgt gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.
Wenn noch kein Nachweis über die altersentsprechende U-Untersuchung (in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die U9) vorliegt, sollte diese möglichst bald beim Kinder- oder Hausarzt durchgeführt werden. Ohne Nachweis der U-Untersuchung ist die schulärztliche Untersuchung vor Ort beim Öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichtend. Nachdem das Kind bei der Schuleingangsuntersuchung war, müssen die Eltern einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung unter der Telefonnummer 0731 7040 11182 vereinbaren.
Nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung zur Vorlage bei der Schule. Ob Sie diese bereits am Termin der Schuleinschreibung einreichen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen, ist unerheblich. Spätestens zu Beginn des Schuljahres 2027/28 muss die Bestätigung über die durchgeführte Schuleingangsuntersuchung bei der Schule vorliegen. Die Vorlage des gelben Untersuchungsheftes in der Schule ist nicht erforderlich.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall per E-Mail seu(at)landkreis-nu.de ode telefonisch unter der Nummer 0731 7040 11184 bei uns und schildern Sie die Situation. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Wenn Ihr Kind bereits eine Schuleingangsuntersuchung durchlaufen hat, ist ein erneutes Screening nicht möglich und auch nicht erforderlich.
Da Ihr Kind zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig ist, werden Sie zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Schuleingangsuntersuchung ist auch für Korridorkinder verpflichtend vorgeschrieben.

Jedes Kind wird jedoch nur einmal untersucht. Die Unterlagen sind im nächsten oder übernächsten Jahr noch gültig.
Die Entscheidung über die Einschulung oder Zurückstellung Ihres Kindes muss nicht unmittelbar nach der Schuleingangsuntersuchung getroffen werden. Sie haben noch Zeit, zu überlegen und sich beraten zu lassen.
Ihr Kind ist im Melderegister mit einer Meldeadresse in Deutschland verzeichnet und damit auch hier schulpflichtig. Dementsprechend muss das Kind auch verpflichtend zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt werden. Bitte weisen Sie uns mit den entsprechenden Unterlagen nach, dass der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes nicht in Deutschland ist. Wir benötigen ein aktuelles Attest und den aktuellen Impfstatus Ihres Kindes.

Die Nachweise senden Sie bitte an Öffentlicher Gesundheitsdienst Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm.
Da Ihr Kind nach dem Geburtsjahrgang für die Schuleingangsuntersuchung schulpflichtig ist, sind Sie verpflichtet, mit Ihrem Kind zur Schuleingangsuntersuchung zu kommen. Die Bescheinigung gilt bei zurückgestellten Kindern auch für die Schuleinschreibung im Folgejahr.
Im Fall einer schweren Behinderung oder bei schwerer chronischer Erkrankung Ihres Kindes kann das Schuleingangsscreening entfallen. Sie müssen uns in dem Fall eine ärztliche Bescheinigung, den Nachweis der U-Untersuchung und den Impfnachweis vorlegen.
Bitte schicken Sie uns eine Kopie der Anmeldung am neuen Wohnsitz.
Die Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder verpflichtend, unabhängig von der Schulart.
Wenn Ihr Kind an einem anderen Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt wurde, dann benötigen wir eine Kopie der Bescheinigung der Untersuchung
Gegen eine Gebühr können Sie eine Zweitschrift des Mitteilungsbogens bei uns anfordern. Die Ausstellung der Zweitschrift ist ab Mai 2026 gebührenpflichtig.

Im Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer Abholung im Gesundheitsamt in Neu-Ulm (Kosten 10 €) oder einer postalischen Zustellung (Kosten 10,95 €) zu wählen. In Illertissen besteht keine Abholmöglichkeit.
 

Hier können Sie die Zweitschrift anfordern

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