Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zu den Schuleingangsuntersuchungen im Landkreis Neu-Ulm.
FAQs zu den Schuleingangsuntersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung für die schulpflichtigen Kinder beginnt am 30.09.2024. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren sind, sind schulpflichtig und werden zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen.
Die Einladungsschreiben zur Schuleingangsuntersuchung werden ab Mitte September versendet. Die Kinder werden nach Geburtsmonaten eingeladen. Begonnen wird mit den Kindern, die ab dem 1. Oktober 2018 geboren sind.
Die Schuleingangsuntersuchung findet von Montag bis Freitag im Gesundheitsamt Neu-Ulm, Kantstr. 8 89231 Neu-Ulm statt. Es handelt sich um das Gebäude gegenüber vom Landratsamt, Eingang Nord, 1. Stock, Anmeldung Zi.123.
Von Dienstag bis Freitag werden auch Untersuchungen im Gesundheitszentrum Illertissen, Krankenhausstr. 7, 89257 Illertissen, durchgeführt. Der Eingang für die Schuleingangsuntersuchungen dort erfolgt über den Zugang zur TCM-Klinik (Stufen bei den zwei Löwen). Dort einfach der Beschilderung folgen. Bitte die Parkplätze beim Landratsamt- Parkplatz nutzen (von dort Fußweg ca. 200 m).
Von Dienstag bis Freitag werden auch Untersuchungen im Gesundheitszentrum Illertissen, Krankenhausstr. 7, 89257 Illertissen, durchgeführt. Der Eingang für die Schuleingangsuntersuchungen dort erfolgt über den Zugang zur TCM-Klinik (Stufen bei den zwei Löwen). Dort einfach der Beschilderung folgen. Bitte die Parkplätze beim Landratsamt- Parkplatz nutzen (von dort Fußweg ca. 200 m).
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.
Wird die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ganz oder auch nur teilweise verweigert, erfolgt gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.
Wird die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ganz oder auch nur teilweise verweigert, erfolgt gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt.
Wenn noch kein Nachweis über die altersentsprechende U-Untersuchung (in den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die U9) vorliegt, sollte diese möglichst bald beim Kinder- oder Hausarzt durchgeführt werden. Ohne Nachweis der U-Untersuchung ist die schulärztliche Untersuchung vor Ort beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) auf jeden Fall erforderlich.
Nachdem das Kind bei der Schuleingangsuntersuchung war, müssen die Eltern einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung unter der Telefonnummer 0731 7040 11182 vereinbaren.
Nachdem das Kind bei der Schuleingangsuntersuchung war, müssen die Eltern einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung unter der Telefonnummer 0731 7040 11182 vereinbaren.
Nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung zur Vorlage bei der Schule. Ob Sie diese bereits am Termin der Schuleinschreibung einreichen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen, ist unerheblich. Spätestens jedoch zu Beginn des Schuljahres 2025/26 muss die Bestätigung über die durchgeführte Schuleingangsuntersuchung bei der Schule vorliegen.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall telefonisch unter der Nummer 0731 704061010 oder per E-Mail seu(at)landkreis-nu.de bei uns und schildern Sie die Situation. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Wenn Ihr Kind bereits eine Schuleingangsuntersuchung durchlaufen hat, ist eine erneute Schuleingangsuntersuchung nicht erforderlich und auch nicht möglich.
Falls Ihnen die schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei der Schule nicht mehr vorliegen sollte, kontaktieren Sie uns bitte erneut für eine Zweitausstellung unter seu(at)landkreis-nu.de.
Falls Ihnen die schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei der Schule nicht mehr vorliegen sollte, kontaktieren Sie uns bitte erneut für eine Zweitausstellung unter seu(at)landkreis-nu.de.
Da Ihr Kind schulpflichtig ist, werden Sie zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Schuleingangsuntersuchung ist auch für Korridorkinder verpflichtend vorgeschrieben. Jedes Kind wird jedoch nur einmal untersucht. Die Unterlagen sind auch im nächsten Jahr noch gültig.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns unter der Nummer 0731 704061010 oder per E-Mail unter seu(at)landkreis-nu.de Wir senden Ihnen gerne eine Zweitausfertigung der Bescheinigung per Post zu.
Die Entscheidung über die Einschulung oder Zurückstellung Ihres Kindes muss nicht unmittelbar nach der Schuleingangsuntersuchung getroffen werden. Sie haben noch Zeit, zu überlegen und sich beraten zu lassen.
Ihr Kind ist im Melderegister mit einer Meldeadresse in Deutschland verzeichnet und damit auch hier schulpflichtig. Dementsprechend muss das Kind auch verpflichtend zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt werden. Bitte weisen Sie uns mit den entsprechenden Unterlagen nach, dass der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes nicht in Deutschland ist.
Die nötigen Nachweise senden Sie bitte an Öffentlicher Gesundheitsdienst Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm.
Die nötigen Nachweise senden Sie bitte an Öffentlicher Gesundheitsdienst Neu-Ulm, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm.
Da Ihr Kind nach Geburtsjahr für die Schuleingangsuntersuchung schulpflichtig ist, müssen Sie mit Ihrem Kind zur Schuleingangsuntersuchung kommen. Die ausgestellte Bescheinigung gilt dann auch für die Schuleinschreibung bei zurückgestellten Kindern im Folgejahr.
Im Fall einer schweren Behinderung oder bei schwerer chronischer Erkrankung Ihres Kindes kann das Schuleingangsscreening entfallen. Sie müssen uns in dem Fall eine ärztliche Bescheinigung vorlegen (§6 Abs. 2 SchulgespflV).