Schuleingangsuntersuchungen 2024

Im Folgenden finden Sie alle Informationen rund um die diesjährige Schuleingangsuntersuchung

Ausschlaggebend ist ein erheblicher Personalmangel im Bereich der Fachkräfte der Sozialmedizin, die für die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung zuständig sind. Zudem sprechen folgende Vorteile für Eltern und Kinder für die Umstellung:
  • Die Untersuchung kann in einem viel ruhigeren Umfeld stattfinden.
  • Die Kinder können sich ohne die Hintergrundgeräusche besser konzentrieren.
  • Die Untersuchungen können viel standardisierter stattfinden (z. B. bessere Lichtverhältnisse beim Sehtest, Ruhe beim Hörtest)
  • Evtl. notwendige schulärztliche Untersuchungen können ggfs. direkt im Anschluss stattfinden, es wird kein zweiter Termin notwendig.
  • Bei nicht-deutschsprachigen Eltern sind Übersetzungen sofort verfügbar.
  • Im Zusammenhang mit der neu eingeführten Online-Terminvergabe können die Eltern nun frei wählen, wann sie kommen möchten.
  • Die Untersuchung erhält einen viel höheren Stellenwert, wenn Eltern mit Kindern einen persönlichen Termin haben und z. B. Fragen stellen können.
 
Vorteile für das ÖGD-Personal liegen in kürzeren Wegezeiten und einer optimalen Ausstattung zur Durchführung der Untersuchungen.
 
Die Entscheidung basiert auf Empfehlungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
 
Derzeit wird geprüft, ob Schuleingangsuntersuchungen zum Teil auch in Illertissen stattfinden können, sodass Eltern und Kinder aus dem südlichen Landkreis kürzere Anfahrtszeiten haben.

Die aktuell laufende Schuleingangsuntersuchung hat am 09.01.2024 begonnen und wird spätestens mit dem Beginn des Schuljahres 2024/2025 beendet sein.

Untersucht werden sollen hierbei alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 geboren wurden.


Die Schuleingangsuntersuchung findet in den Räumen des Gesundheitsamts Neu-Ulm statt. Das Gesundheitsamt befindet sich in der Kantstraße 8. Es handelt sich um das Gebäude gegenüber des Hauptgebäudes. Bitte melden Sie sich im Gesundheitsamt (Eingang Nord) im Verwaltungssekretariat im 1. Stock rechts.

Derzeit wird geprüft, ob Schuleingangsuntersuchungen zum Teil auch in Illertissen stattfinden können, sodass Eltern und Kinder aus dem südlichen Landkreis kürzere Anfahrtszeiten haben.
Falls Ihr Kind für das Schuljahr 2024/25 schulpflichtig wird, erhalten Sie im Laufe des Jahres eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung. Die Einladungsschreiben werden gestaffelt nach dem Geburtsdatum der Kinder versendet. Sie können erst nach Erhalt des Einladungsschreibens und der Zugangsdaten telefonisch unter der Nummer 0731 704061010 einen Termin buchen.
Nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung zur Vorlage bei der Schule. Ob Sie diese bereits am Termin der Schuleinschreibung einreichen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen, ist unerheblich. Spätestens jedoch zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 muss die Bestätigung über die durchgeführte Schuleingangsuntersuchung bei der Schule vorliegen.
Bitte melden Sie sich in diesem Fall telefonisch unter der Nummer 0731 704061010 oder per E-Mail seu(at)lra.neu-ulm.de bei uns und schildern Sie die Situation. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Wenn Ihr Kind bereits eine Schuleingangsuntersuchung durchlaufen hat, ist eine erneute Schuleingangsuntersuchung nicht erforderlich und auch nicht möglich. Dies betrifft auch die sogenannte Korridorkinder mit Geburtsdatum zwischen Juli und September 2017, falls diese von uns bereits untersucht wurden.

Falls Ihnen die schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei der Schule nicht mehr vorliegen sollte, kontaktieren Sie uns bitte erneut für eine Zweitausstellung unter seu(at)lra.neu-ulm.de.
Da Ihr Kind schulpflichtig ist, werden Sie zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Schuleingangsuntersuchung ist auch für Korridorkinder mit Geburtsdatum von Juli 2018 bis September 2018 verpflichtend vorgeschrieben. Jedes Kind wird jedoch nur einmal untersucht. Die Unterlagen sind auch im nächsten Jahr noch gültig.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns unter der Nummer 0731 704061010 oder per E-Mail unter seu(at)lra.neu-ulm.de. Wir senden Ihnen gerne eine Zweitausfertigung der Bescheinigung per Post zu.
Die Entscheidung über die Einschulung oder Zurückstellung Ihres Kindes muss nicht unmittelbar nach der Schuleingangsuntersuchung getroffen werden. Sie haben noch Zeit, zu überlegen und sich beraten zu lassen.
Ihr Kind ist im Melderegister mit einer Meldeadresse in Deutschland verzeichnet und damit auch hier schulpflichtig. Dementsprechend muss das Kind auch verpflichtend zur Schuleingangsuntersuchung vorgestellt werden. Bitte weisen Sie uns gegebenenfalls nach, dass der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes nicht in Deutschland ist, da wir andernfalls davon ausgehen müssen, dass das Kind hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die nötigen Nachweise senden Sie bitte an seu(at)lra.neu-ulm.de
Sie erhalten mit der Einladung für die Schuleingangsuntersuchung eine Telefonnummer, über die Sie einen Termin vereinbaren können.
Gerne können Sie uns für eine erneute Terminvergabe unter der Rufnummer 0731 704061010  oder per E-Mail unter seu(at)lra.neu-ulm.de kontaktieren.
Wenn Sie akut einen Termin absagen möchten, melden Sie sich am besten telefonisch unter der Rufnummer 0731 704061010 bei uns.
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