Der Kinder- und Jugendschutz hat die Aufgabe, eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer kritik- und entscheidungsfähigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen Gefährdungen zu schützen. Zu den Gefährdungen gehören Gewalt, Suchtmittel, Medienkonsum, Kommunikationsrisiken, Mobbing, Delinquenz, Extremismus und Sekten.
Der Jugendschutz lässt sich dabei grundsätzlich in den erzieherischen und ordnungsrechtlichen Jugendschutz unterteilen. Während der erzieherische Jugendschutz die Förderung einer alters- und entwicklungsangemessenen Erziehung aller Kinder und Jugendlichen in den Blick nimmt, setzt der ordnungsrechtliche Jugendschutz auf gesetzliche Verbote, mit denen Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen das ungefährdete Aufwachsen junger Menschen ermöglicht wird.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll durch Information, Beratung und erzieherische Impulse positive Akzente bei der körperlichen, geistigen und gesellschaftlichen Entwicklung junger Menschen setzen, um dadurch präventiv Gefährdungen entgegenzuwirken. Er befasst sich z. B. mit der Suchtprävention, der Stärkung von Medienkompetenzen, der Gewaltprävention und problematischem Freizeitverhalten und wendet sich an die jungen Menschen sowie Eltern, Sorge- und Erziehungsberechtigte
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Stichprobenartig werden diese Veranstaltungen gemeinsam mit der Polizei besucht, um zu beurteilen, ob alle Vorkehrungen eingehalten wurden und die Veranstaltung gegebenenfalls erneut stattfinden kann.
Erzieherischer Jugendschutz
Die zentrale Aufgabe des Jugendschutzes besteht darin, Minderjährige, Eltern, Erziehungsberechtige etc. zu dem Thema aufzuklären, um sie somit vor bestimmten Einflüssen aus der Erwachsenenwelt zu schützen, die für ihren Entwicklungsstand nicht geeignet sind und ihre Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen.
Das Jugendamt stellt bei Bedarf Informations- und Beratungsangebote für Schüler, Kinder und Jugendliche, für Eltern und andere Erziehungsberechtigte sowie für Fachkräfte bereit. Ebenso habe Eltern die Möglichkeit, Fragen und Anliegen einzubringen, um sich hierbei sicherer im Umgang mit ihrem Kind zu fühlen.
Weiterführende Tipps und Informationen sind auch hier auf der Familien-App des Landkreises zu finden.
Wir bieten Beratungsgespräche an, in denen Sie Ihre Anliegen besprechen können. Auch für Jugendliche ist unsere Tür offen.
Zentraler Inhalt des Netzwerkes soll das gegenseitige Kennenlernen sowie der Austausch von Erfahrungen, Tipps und ähnlichem sein.
Darüber hinaus können die Netzwerktreffen dazu genutzt werden, Projekte gemeinsam zu gestalten, sich gegenseitig zu unterstützen, voneinander zu profitieren und kooperierend und partnerschaftlich miteinander zu arbeiten. Das Netzwerk soll über die Ziele und Angebote im Landkreis informieren und das Netzwerk bekannt machen. Schulen sollen die Möglichkeit haben, strukturierte Angebote vorzufinden. Sie sollen einen Überblick über die verschiedenen Fachkräfte und Angebote erhalten.
Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Es bestehen zahlreiche Beschäftigungsverbote. Die Beschäftigung von Kindern (Personen, die noch nicht 15 Jahre alt sind) sowie von vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist grundsätzlich verboten.
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz
- Broschüre "Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung"
- Antrag zur Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen (Formular)
- Erklärungen und Stellungnahmen - Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes (Formular)
Wenn Sie für die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen, müssen Sie diesen beantragen.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu.