Auf den folgenden Seiten erhalten Sie detaillierte Auskünfte über eine Vielzahl ausländer- und asylrechtlicher Angelegenheiten sowie zu allen Themen rund um Integration.
Für ausländerrechtliche Fragen und Entscheidungen im Bundesgebiet ist ausschließlich die Ausländerbehörde zuständig. Ausländerbehörde ist das für den Wohnort des Ausländers zuständige Landratsamt. Für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Landkreis Neu-Ulm haben, ist die zuständige Ausländerbehörde das Landratsamt Neu-Ulm.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Integration helfen Ihnen gerne weiter.
Broschüren & Flyer
- 22. Infobrief vom 9. September 2021 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration
- 28. Infobrief vom 27.01.2022
- 32. Infobrief vom 11. April 2022 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration
- 35. Infobrief vom 8. August 2022 für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie Projektträger in den Bereichen Asyl und Integration
- 37. Infobrief vom 27.01.2023 zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie für Ihre Anliegen im Vorfeld einen Termin. Die zuständigen Ansprechpersonen und Telefonnummern finden Sie bei den jeweiligen Dienstleistungen.
Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist für folgende Anliegen im Ausländeramt möglich:
E-Mail-Adresse: Terminbuchung-ABH@lra.neu-ulm.de
Sie erhalten dann so schnell wie möglich einen Termin. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes in der aktuellen Situation bitten wir um Verständnis, wenn eine Rückmeldung nicht sofort erfolgen kann.
Anträge für Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bitte zuerst schriftlich beim Ausländeramt einreichen. Nach Sichtung der Unterlagen setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Antragsteller in Verbindung, um eventuell noch erforderliche Unterlagen anzufordern und einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Ausländeramt zu vereinbaren.
Eine Terminvereinbarung per E-Mail ist für folgende Anliegen im Ausländeramt möglich:
- Abholung des Aufenthaltstitels
- (Abgabe) Verpflichtungserklärung
- Übertrag Aufenthaltstitel
E-Mail-Adresse: Terminbuchung-ABH@lra.neu-ulm.de
Sie erhalten dann so schnell wie möglich einen Termin. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes in der aktuellen Situation bitten wir um Verständnis, wenn eine Rückmeldung nicht sofort erfolgen kann.
Anträge für Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bitte zuerst schriftlich beim Ausländeramt einreichen. Nach Sichtung der Unterlagen setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Antragsteller in Verbindung, um eventuell noch erforderliche Unterlagen anzufordern und einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Ausländeramt zu vereinbaren.