Zuschüsse zur Trachtenbeschaffung:
Zur Unterstützung der musikalischen Tradition und des breitgefächerten Angebotes im Bereich der Musik- und Heimatpflege im Landkreis unterstützt der Landkreis Musik-, Gesangs-, Heimat- und Schützenvereine mit einem Zuschuss zur Trachtenbeschaffung. Die Beteiligung des Landkreises beläuft sich analog zur Zuwendung des Bezirks Schwaben auf 15 % der förderfähigen Kosten, sofern sich die Sitzgemeinde mit mindestens 5 % daran beteiligt.
Zuschüsse für Jungmusiker:
Der Landkreis fördert außerdem Jungmusiker bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in Musikschulen und Musikvereinen ausgebildet werden.
Zuschüsse für Chorleiter- und Dirigentenhonorare:
In Anerkennung der gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung bezuschusst der Landkreis die Aufwendungen, welche den Vereinen für Chorleiter und Dirigentenhonorare entstehen. Gefördert werden die Übungsstunden anerkannter Chorleiter und Dirigenten. Der Verein muss die Rechtsfähigkeit und die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne besitzen. Die Förderangaben werden digital beim Verein durch den zuständigen Verband angefordert.
Vereine, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, wenden sich bitte an Ihren zuständigen Verband.