Pflegekinderdienst

Wenn sich die Erziehungsberechtigten nicht mehr um ihr Kind kümmern können, gibt es die Möglichkeit, das Kind bzw. den Jugendlichen oder die Jugendliche für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer Pflegefamilie unterzubringen.

Der Fachdienst für Pflegekinderwesen im Jugendamt ist für die Auswahl und Qualifizierung von Pflegeeltern zuständig. Während das Kind bzw. der Jugendliche oder die Jugendliche in einer Pflegefamilie untergebracht ist, sollen in seiner Herkunftsfamilie die Erziehungsbedingungen so weit verbessert werden, dass die Eltern ihr Kind wieder selbst erziehen können. Dabei erhalten sie Beratung und Unterstützung vom Jugendamt.

Darüber hinaus kümmert sich das Jugendamt darum, dass die Pflegepersonen und Eltern zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Dazu zählen vor allem Kontakte zur Herkunftsfamilie und Besuche.

Falls eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen innerhalb eines vertretbaren Zeitraums nicht erreichbar ist, so soll mit den beteiligten Personen und mit Blick auf das Wohl des Kindes eine andere Lösung erarbeitet werden. Ziel ist es, dem Kind, eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive zu bieten. Dabei wird unter anderem geprüft, ob das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie bleiben kann.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wer ein Kind bei sich aufnehmen möchte, sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Wohnsitz im Landkreis Neu-Ulm; bzw. Erlaubnis des Wohnort-Jugendamtes
  • Akzeptanz eines Pflegekindes durch den Partner und die eigenen Kinder in der Pflegefamilie
  • stabile Partnerbeziehung der Pflegeeltern
  • angemessene räumliche Voraussetzungen zur persönlichen Entfaltung des Pflegekindes
  • gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
  • Bereitschaft zur Kooperation mit der Herkunftsfamilie
  • Offenheit und Toleranz gegenüber anderen Lebensstilen/Kulturen
  • Mobilität
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • bei pädagogischer Förderpflege eine sozialpädagogische oder heilpädagogische Ausbildung
  • Nachweis eines Kurses „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ bei der Bewerbung um einen Säugling/ein Kleinkind

Pflegefamilien, die ihren Wohnsitz in einem anderen Zuständigkeitsbereich haben, müssen die vorhandene Pflegeerlaubnis des zuständigen Wohnort-Jugendamtes dem zuständigen Mitarbeiter im Jugendamt Neu-Ulm zur Ansicht vorlegen, um sich um die Aufnahme eines Pflegekindes aus dem Landkreis Neu-Ulm bewerben zu können. Vor einer Belegung wird das örtlich zuständige Jugendamt zum konkreten Platzierungswunsch befragt.

Weitere Kriterien richten sich nach den speziellen Bedürfnissen und Anforderungen des jeweiligen Kindes und dessen Herkunftsfamilie.
Die Pflegeeltern stehen nicht allein da, sondern erhalten umfangreiche Beratung und Unterstützung durch den Fachbereich Jugend und Familie im Landkreis Neu-Ulm. Für interessierte Pflegefamilien werden außerdem ein Einführungsseminar sowie weitere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Die Pflegefamilie erhält für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen monatlich eine pauschale Aufwandsentschädigung ausbezahlt.

Im Jahr 2024 finden zwei Vorbereitungsseminare statt.

Termine Vorbereitungsseminare

1. Seminar

  • 1. Teil: 12.03.2024 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
  • 2. Teil: 20.03.2024 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
  • 3. Teil: 12.04.2024 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
  • 4. Teil: 20.04.2024 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

2. Seminar

  • 1.Teil: 09.10.2024 18:00 Uhr bis 21:30 Uhr
  • 2.Teil: 16.10.2024 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
  • 3.Teil: 18.10.2024 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr
  • 4.Teil: 09.11.2024 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Zentrum für Familie, Umwelt und Kultur
Kloster Roggenburg
Klosterstraße 5
89297 Roggenburg

Ansprechpartnerin für nähere Informationen

Lebt ein Kind für längere Zeit in einer Pflegefamilie, so sind die Pflegeeltern befugt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten (§ 1688 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch).

Dazu zählen unter anderem
  • Beantragung eines Reisepasses für das Kind, wenn die Pflegefamilie ins Ausland verreisen will
  • Anmeldung zum Musikunterricht oder bei einem (Sport)Verein
  • Teilnahme an Elternabenden in der Schule
  • Von der gesetzlichen Regelung erfasst ist insbesondere auch die notwendige gesundheitliche Versorgung des Kindes bei üblichen Kinderkrankheiten und erforderliche Schutzimpfungen.
Den notwendigen Lebensunterhalt für das Kind gewährt das Jugendamt. Die Eltern sowie Minderjährigen haben sich allerdings nach ihren Möglichkeiten finanziell zu beteiligen. Dies ist in den Regelungen über Kostenbeiträge festgesetzt. Der notwendige Lebensunterhalt umfasst bei der Vollzeitpflege den gesamten Lebensunterhalt einschließlich der Kosten der Erziehung. Auch die Pflegeperson hat einen Anspruch auf Erstattung ihres Sachaufwands einschließlich nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.

Das Kindergeld für Pflegekinder (Kindergeld) wird nach den gesetzlichen Vorschriften auf die laufenden Leistungen angerechnet
Das Handbuch für Pflegeeltern bietet Informationen bietet Informationen zu den vielfältigen Fragen zur Vollzeitpflege.
Der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V. ist ein Zusammenschluss von Pflegepersonen. Er berät und unterstützt diese in allen Fragen.

Wissenswertes

Junges Mädchen umarmt Mutter.
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