Katastrophenschutz

Das Landratsamt als untere Katastrophenschutzbehörde hat die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Zu diesen vorbereitenden Maßnahmen gehört z.B. die Anlegung und Fortführung des Katastrophenschutzplanes, die Alarmierungsplanung der Feuerwehren und sonstigen Hilfsorganisationen, wie Technisches Hilfswerk oder Bayerisches Rotes Kreuz und die Regelung der Einsatzleitung im Katastrophenfall.

Eine wichtige Aufgabe in unserem Katastrophenmanagement ist die frühzeitige Information der Bevölkerung. Über drohende Gefahren werden wir neben Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen auch wichtige Mitteilungen auf dieser Homepage einstellen.

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