Alle Angaben sind ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Fahrradreparatur

Altenstadt

Memminger Str. 49
89281 Altenstadt
Stadt/Ort: Altenstadt

Bellenberg

Ulmer Str. 26
89287 Bellenberg
Stadt/Ort: Bellenberg

Holzheim

Bürgergasse 4
89291 Holzheim
Stadt/Ort: Holzheim

Illertissen

Zur Aumühle 32
89257 Illertissen
Stadt/Ort: Illertissen
Memminger Straße 18
89257 Illertissen
Stadt/Ort: Illertissen
Telefon:
Ulmer Straße 4
89257 Illertissen
Stadt/Ort: Illertissen

Neu-Ulm

(bei Möbel Mahler)
Donaustraße 5
89231 Neu-Ulm
Stadt/Ort: Neu-Ulm
Telefon:
Schubertstraße 11
89231 Neu-Ulm
Stadt/Ort: Neu-Ulm
Telefon:
Industriestraße 12
89231 Neu-Ulm
Stadt/Ort: Neu-Ulm
Spielbergstraße 12
89233 Neu-Ulm/Pfuhl
Stadt/Ort: Neu-Ulm
Im Starkfeld 50
89231 Neu-Ulm
Stadt/Ort: Neu-Ulm
Telefon:

Senden

Alemannenstraße 17
89250 Senden
Stadt/Ort: Senden
Berliner Straße 22
89250 Senden
Stadt/Ort: Senden

Vöhringen

Ulmer Str. 19
89269 Vöhringen
Stadt/Ort: Vöhringen
Burghaldeweg 16
89269 Vöhringen
Stadt/Ort: Vöhringen
Telefon:

Weißenhorn

(Zweiradshop)

Günzburger Str. 54
89264 Weißenhorn
Stadt/Ort: Weißenhorn
  • Der Landkreis Neu-Ulm fördert zum Winteranfang einen Schülerfahrradwintercheck.
     
    Ziel des Schülerfahrrad-Winterchecks ist es, dass die Fahrräder der Schüler auf Verkehrstauglichkeit zu Beginn der dunkleren, kälteren und nasseren Jahreszeit geprüft werden, sodass die Fahrräder möglichst verkehrssicher auch in dieser Jahreszeit genutzt werden können. Neben kleineren Reparaturarbeiten werden den Schülerinnen und Schüler selbst einige Handgriffe, Tipps und Tricks beigebracht. Einige Lehrerinnen und Lehrer greifen das Thema außerdem in Unterrichtseinheiten auf. Beim Wintercheck wird den Schülerinnen und Schülern außerdem vom Fachpersonal gezeigt, wie sich einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten selbst erledigen lassen.
     
    Das Angebot richtet sich zunächst an Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien des Landkreises. Bei verfügbaren Fördermitteln werden bis zu sechs Schulen auf Antrag (Online Antragstellung freigeschaltet von 15. August bis 15. September) und nach Bewilligung durch das Landratsamt eine Förderung in Höhe von bis zu 500,00 EUR für die Durchführung erhalten. Der Schülerfahrradwintercheck findet dann an den jeweiligen Schulen statt, wird von diesen selbst organisiert und von einem örtlichen Fahrradhändler bis 15. November des Jahres der Bewilligung durchgeführt.
     
    Den Antrag zum Schülerfahrradwintercheck finden Sie hier: 
    (freigeschaltet von 15. August bis 15. September bei Verfügbarkeit)
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