Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile

Im Landkreis Neu-Ulm stehen derzeit 12 flächenhafte Naturdenkmäler mit einer Fläche von 19,52 Hektar und 22 geschützte Landschaftsbestandteile mit einer Fläche von 195,78 Hektar unter Schutz.

Als Naturdenkmäler bezeichnet man Landschaftselemente, die unter Naturschutz stehen. Dabei kann es sich um einzelne Objekte wie zum Beispiel einen Baum oder ganze Gebiete handeln. Bei letzterem spricht man von flächenhaften Naturdenkmälern.

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz ein bestimmter Teil in der Natur und Landschaft, für den ein besonderer Schutz erforderlich ist:
  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  • wegen seiner Bedeutung als Lebensstätte bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
 Alle entsprechenden Verordnungen sind in der Rechtssammlung aufgelistet.

Flächenhafte Naturdenkmäler

Flächenhaftes Naturdenkmal Allmanshorner Ried.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Naturdenkmäler

89264 Weißenhorn
89231 Neu-Ulm

Wissenswertes

Blick über ein abgemähtes Feld.

Förderprogramme

Landwirtschaftliche Flächen gezielt bewirtschaften und etwas für den Naturschutz tun - verschiedene Förderprogramme wie das Vertragsnaturschutzprogramm haben genau das im Sinn.
Biene im Blühstreifen.

Umweltprojekte

Blühende Landschaften, Fledermausschutz, Obstsortenerfassung und mehr - der Landkreis Neu-Ulm hat verschiedene Umweltprojekte ins Leben gerufen.
Blick in den Kreismustergarten.

Kreismustergarten

Oase für Mensch und Natur - Tipps und Anregungen zur eigenen Gartengestaltung.
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