Der Naturschutzbeirat berät die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm in wissenschaftlichen und fachlichen Fragen.
Er wirkt bei verschiedenen naturschutzrechtlichen Entscheidungen mit. Zum Beispiel werden ihm Rechtsverordnungen zu Naturdenkmälern oder geschützten Landschaftsbestandteilen vorgelegt. Vor deren Erlass haben die Mitglieder des Naturschutzbeirats den Beschluss zu fassen.
Der Naturschutzbeirat wird grundsätzlich einmal jährlich einberufen. Neben den Tagesordnungspunkten zu den oben genannten Aufgaben informiert die untere Naturschutzbehörde in den Sitzungen über laufende Projekte. Außerdem tragen die Beiratsmitglieder gegebenenfalls aktuelle Themen vor.
Der Naturschutzbeirat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Für jedes Mitglied gibt es einen Stellvertreter. Die Mitglieder bzw. deren Stellvertreter sind Fachleute in wesentlichen Bereichen der Ökologie wie Naturschutz, Landschaftspflege, Biologie, Agrar- und Forstbereich. Darüber hinaus sind sachverständige Vertreter von Verbänden bzw. Sachverständige, die sich mit den Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege befassen, vertreten.
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die aktuelle Amtsperiode läuft von 2019 bis 2024.
Den Vorsitz im Beirat führt der Landrat des Landkreises, der Leiter des Geschäftsbereiches Umwelt oder ein sonst vom Landrat beauftragter Vertreter.
Er wirkt bei verschiedenen naturschutzrechtlichen Entscheidungen mit. Zum Beispiel werden ihm Rechtsverordnungen zu Naturdenkmälern oder geschützten Landschaftsbestandteilen vorgelegt. Vor deren Erlass haben die Mitglieder des Naturschutzbeirats den Beschluss zu fassen.
Der Naturschutzbeirat wird grundsätzlich einmal jährlich einberufen. Neben den Tagesordnungspunkten zu den oben genannten Aufgaben informiert die untere Naturschutzbehörde in den Sitzungen über laufende Projekte. Außerdem tragen die Beiratsmitglieder gegebenenfalls aktuelle Themen vor.
Zusammensetzung des Naturschutzbeirats
Der Naturschutzbeirat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Für jedes Mitglied gibt es einen Stellvertreter. Die Mitglieder bzw. deren Stellvertreter sind Fachleute in wesentlichen Bereichen der Ökologie wie Naturschutz, Landschaftspflege, Biologie, Agrar- und Forstbereich. Darüber hinaus sind sachverständige Vertreter von Verbänden bzw. Sachverständige, die sich mit den Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege befassen, vertreten.
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die aktuelle Amtsperiode läuft von 2019 bis 2024.
Den Vorsitz im Beirat führt der Landrat des Landkreises, der Leiter des Geschäftsbereiches Umwelt oder ein sonst vom Landrat beauftragter Vertreter.
Aktuelle Beiratsmitglieder
- Volker Fiedler
Ehemaliger Leiter des staatlichen Forstbetriebs Weißenhorn
Gebiet Forstwesen
Stellvertreter: Michael Kölbl jun.
Mitglied im Verband Bayerischer Waldbesitzer, Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft Neu-Ulm
Gebiet Forst- und Landwirtschaft - Norbert Frank
Fischereiverband Schwaben
Gebiet Fischerei
Stellvertreter: Peter Müller
Gebiet Jagdwesen - Hubert Ilg
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.
Gebiet Ornithologie/Naturschutz /Landschaftspflege
Stellvertreter: Franz Zeller
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V
Gebiet Biologie/ Naturschutz/Landschaftspflege - Peter Adolf Freitag
Gerlenhofer Arbeitskreis Umweltschutz, Bund Naturschutz in Bayern e. V., Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.
Gebiet Biologie
Stellvertreter: Klaus Schilhansl
Bund Naturschutz in Bayern e. V., Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., Naturschutzbund Deutschland e. V.
Gebiet Biologie/Ornithologie - Andreas Wöhrle
Kreisobmann Bayerischer Bauernverband, Kreisobmann
Gebiet Landwirtschaft
Stellvertreter: Manfred Prestele
Stellvertretender Kreisobmann Bayerischer Bauernverband, stellv. Kreisobmann
Gebiet Landwirtschaft