Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Überwachungsprogramm des Landratsamtes Neu-Ulm für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen
Gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG sowie der IE-RL-Abwasserbehandlungsanlagen der Lebens- und Futtermittelbetriebe im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Neu-Ulm sicherstellen. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Schwaben entwickelt. Der Überwachungsplan der Regierung von Schwaben ist im Internet unter www.regierung.schwaben.bayern.de einsehbar.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat derzeit 1 eigenständige Abwasserbehandlungsanlage zu überwachen.
Überwachungsprogramm (IZÜV) des Landratsamtes Neu-Ulm mit Anlagen